
Das zivile Aufgebot ist in Deutschland allgemein eine öffentliche Aufforderung an unbekannte Interessenten zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Im Erbrecht wird so ein gerichtliches Verfahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bezeichnet, mit dem der Umfang der Nachlassverbindlichkeiten ermittelt werden soll (§{§|1970|BGB|juris} ff....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ziviles_Aufgebot
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